Google’s Behauptung der Voreingenommenheit in Kartellrechtsklage abgelehnt

Ein Bundesrichter hat Google’s Behauptungen abgelehnt, dass Assistant Attorney General Jonathan Kanter, einer der Architekten hinter der Kartellklage des Justizministeriums, voreingenommen sei und vom Unternehmen befragt werden sollte. Google argumentierte, dass Kanter’s frühere Vertretung von Microsoft und anderen Google-Konkurrenten einen Interessenkonflikt darstelle. Der Richter lehnte diese Behauptungen jedoch ab und erklärte, dass die Vorwürfe der Voreingenommenheit im Wesentlichen eine Ablenkungstaktik seien.

Die Kartellklage, die sich auf Googles Werbetechnologie konzentriert, steht noch vor dem Gerichtsverfahren. Das Justizministerium und 17 Bundesstaaten fordern 300 Millionen US-Dollar Schadensersatz und beschuldigen Google, Werbetechnologien zu monopolisieren, die Konkurrenten benötigen, um Online-Einnahmen zu generieren. Googles Versuch, Kanter bei einer Vernehmung zu befragen, wurde abgelehnt, da Anwälte wie Kanter in der Regel nicht solchen Verfahren unterliegen.

Kanter, bekannt als Gegner von Big Tech, vertrat zuvor Klienten, die kritisch gegenüber Google waren. Nach seiner Nominierung durch Präsident Biden, um die Kartellabteilung des Justizministeriums zu leiten, wurde Kanter zunächst für ein Jahr von dem Google-Fall ausgeschlossen und später dazu autorisiert, daran zu arbeiten. Er wurde jedoch im April erneut von dem Fall abgezogen, nachdem Google seinen ehemaligen Arbeitgeber engagierte, um sie in dem Rechtsstreit zu vertreten.

Die Anhörung am Freitag hob auch Probleme bei der Beweiserhebung in dem Fall hervor, wobei das Gericht feststellte, dass Google Millionen von Dokumenten nicht vor Fristablauf vorgelegt hatte. Der Richter betonte, dass sich Google auf die zentrale Frage konzentrieren sollte, ob ihre Werbeplattform wettbewerbswidrig ist. Die Anhörung verdeutlichte auch den vielschichtigen Ansatz des Justizministeriums zur Bewältigung kartellrechtlicher Bedenken, wobei separate Klagen in Washington, D.C. und Virginia stattfinden.

Googles Versuch, die Meinungsverschiedenheit über die Beteiligung von Kanter zu einer verfassungsrechtlichen Frage zu erheben, wurde vom Justizministerium-Anwalt verworfen. Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Befragung eines Anwalts nur in Ausnahmefällen erfolgen darf, was in diesem Fall nicht gegeben war. Der Richter wies darauf hin, dass mehrere Generalstaatsanwälte beider Parteien Mitkläger in der Klage sind, was auf breite Unterstützung hindeutet.

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